TanuCAD U.G. -- AGB

TanuCAD U.G. - AGB

Unser Kleingedrucktes

Stand: 01.01.2010
Leistungen
Die Angebote von TanuCAD sind flexibel und freibleibend. Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, welche als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt. Eine Rechnungserstellung ersetzt die Schriftform der Bestätigung. Gültigkeit von Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von TanuCAD.

Ausführung von Schulungen und Projekten
TanuCAD benennt dem Besteller einen Projektleiter bzw. einen Dozenten, der in eigener Verantwortung sorgfältig und einwandtfrei den Auftrag durchführt. Er hat darüber hinaus die projektrelevanten Vorschriften einzuhalten und die vereinbarten Leistungen innerhalb seiner üblichen Arbeitszeit zu erbringen. Der Projektleiter bzw. Dozent entscheidet über die Art und Weise der Durchführung des Auftrags. Der Auftraggeber hat das Recht auf Kontrolle und Überwachung der Durchführung. Für die Durchführung von Schulungen und Projekten inhouse (in den Betriebsräumen beim Kunden) hat der Auftraggeber für erforderliche Systemausstattung zu sorgen und sie einzurichten.

Termine und Fristen von Ausführungen
Termine und Fristen von Ausführungen sind weitgehend unverbindlich. Termine und Fristen, welche von TanuCAD schriftlich bestätigt wurden, sind verbindlich. Voraussetzung für ihre Einhaltung sind einerseits die Klärung der technischen Probleme, andererseits die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verflichtungen durch den Auftraggeber. Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten behält sich TanuCAD das Recht vor, die hierdurch entstandenen Kosten und Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

Preise und Zahlungen
Die Zahlung der Leistungen erfolgt entsprechend der Auftragsbestätigung nach Zeitaufwand und gegebensfalls nach Festpreis. Die Preise gelten als Nettopreise. Nach Eingang der Rechnung ist der im Vertrag vereinbarte Preis sofort fällig. Abzug von Skonto ist bei der Zahlung der Rechnung nicht zulässig. Im Fall eines Zahlungsverzugs behält sich TanuCAD das Recht, Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen liegt bei jährlich 5% zuzüglich zum jeweiligen Basiszinsatz der Europäischen Zentralbank.

Geltungsbereich
Die oben aufgeführten Bedingungen gelten im Rahmen einer Bestellung. Die Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von TanuCAD. Mündliche Vereinbarungen sind auf dauerhaften Datenträgern niederzulegen, z.B. Briefe, E-Mail, CD-Rom …

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Das deutsche Recht ist ausschließlich maßgebend. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle Gesenkirchen-Buer ist der Erfüllungsort für die Leistungen von TanuCAD UG.